Papierlose Steuererklärung

„MeinELSTER“ – die elektronische Steuererklärung bietet viele Vorteile

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen.

Dies hat viele Vorteile:

  • Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden
  • Zudem können mit Hilfe des Belegabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch (ab dem 28. Februar eines Jahres) vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden
  • Auch besteht die Möglichkeit, Daten aus dem Vorjahr abzurufen, um sich ein erneutes Eintragen per Hand zu ersparen
     
    Hierzu steht das kostenlose Online-Portal „MeinELSTER“ (unter www.elster.de) oder im Handel erhältliche Software zur Verfügung.
     
    Um Daten elektronisch abrufen und die Steuererklärung ans Finanzamt übermitteln zu können, ist eine Vorab-Registrierung und Authentifizierung (diese ersetzt die persönliche Unterschrift) erforderlich. Genaue Anleitungen hierzu finden sich ebenfalls unter www.elster.de.
     
    Hinweis:
    Das Programm „ElsterFormular“ wird ab der Steuererklärung für das Jahr 2019 zugunsten des Online-Portals, „MeinELSTER“ (www.elster.de) eingestellt.
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