Unterstützung von Angehörigen im Ausland als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG - amtliche Bescheinigungsvordrucke für die ausländische Behörde (Hinweis auf Rz. 6 des BMF-Schreibens vom 09.02.2006).
Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind.