Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuer
- für Staatsangheörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- für Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU/des EWR tätig sind ( § 1 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz)