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07.07.2015

Ferienjobs und Steuern

Aktionstag der Info-Hotline der Finanzämter und der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Foto Info-Hotline
Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter gibt Tipps rund um die Steuererklärung

Viele Schüler und Studenten bessern sich mit einem Ferienjob das Taschengeld auf. Sie sind somit Arbeitnehmer und unterliegen mit ihrem Arbeitslohn grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber benötigt hierzu lediglich Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer.

In der Regel fällt keine Lohnsteuer an
Erst wenn Schüler oder Studenten mehr als 950 Euro im Monat verdienen, müssen sie in der Steuerklasse I Lohnsteuer zahlen.
Ob einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet wird oder wie sich das mit dem Ferienjob und dem Kindergeld der Eltern verhält, erläutern die Steuerexperten der Finanzamts-Hotline am Montag, den 13. Juli 2015.
Die Steuerexperten geben auch Hinweise, ob eine Pauschalierung der Lohnsteuer im Rahmen eines Minijobs durch den Arbeitgeber möglich ist oder ob auch hier der Lohnsteuerabzug vermieden werden kann.
Unter der Rufnummer 0261-20 179 279 stehen die fachkundigen Finanzbeamten im Rahmen eines Aktionstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Ab 13:00 Uhr werden sie unterstützt von den Steuerberatern Garrn & Nett aus Mülheim-Kärlich, Mitglieder der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

 

 

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Hrsg.: Landesamt für Steuern, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726, pressestelle@lfst.fin-rlp.de     Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0261 - 201 792 79